BUßGELDRECHNER

Unsere Bußgeldrechner helfen Ihnen bei der Berechnung einer möglichen Strafe.

Wenn Sie einen Fragebogen von einer Behörde bekommen haben, müssen Sie ausschließlich Angaben zur Person machen, aber keine Angaben zum Tatvorwurf. Halten Sie sich daran und kontaktieren Sie möglichst schnell einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid bekommen haben, beachten Sie bitte den Fristablauf für das Einspruchsverfahren. Sie sollten sofort nach Eingang des Bußgeldbescheides eine Prüfung des Bußgeldbescheides durch uns veranlassen.

Mehr als 50 % aller Geschwindigkeitsmessungen sind fehlerhaft.

Ob sich ein Einspruch lohnt, erläutert Ihnen Ihr Anwalt.

Wir prüfen Ihren Bußgeldbescheid völlig kostenfrei. Sollte ein Einspruch gegen diesen Bescheid sinnvoll sein, ist auch dieses Verfahren für Sie kostenfrei, wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung ohne SB verfügen.

Hier können Sie erfahren, welche Sanktion auf Sie zukommt.

Geschwindigkeitsverstöße

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Abstandverstöße

 

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