ALLGEMEINES ZIVILRECHT

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Wir beraten Sie kompetent und umfassend im Bereich Allgemeines Zivilrecht.

Hierzu zählen sämtliche Angelegenheiten, die die Rechtsverhältnisse von juristischen und natürlichen Personen untereinander regeln.

Zu diesem Rechtsgebiet gehören insbesondere das Kauf- und Werkvertragsrecht. Zu unserem Beratungsschwerpunkt gehören die Durchsetzung von Sachmängelhaftungsansprüchen (bisher Gewährleistungsansprüche genannt), Ansprüchen aus Garantie, wegen Rücktritt vom Vertrag, Minderung und auf Schadensersatz.

Benötigen Sie Hilfe bei dem Entwurf eines Vertrages, von allgemeinen Geschäftsbedingungen oder haben sie Fragen zur Gültigkeit, Widerruflichkeit und Kündbarkeit von Verträgen und einzelnen Vertragsklauseln? Auch in diesem Bereich beraten und vertreten wir Sie gerne, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

 

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