Wir verfügen über eine jahrelange praktische Erfahrung in der Abwicklung von Versicherungsschäden.
Die Einwendungen und Taktiken der Versicherer um ihre Leistungspflicht zu verzögern und den Weg eines Prozeßverfahrens zu gehen sind uns bestens bekannt. Aus dieser Erfahrung resultiert unsere Empfehlung eine kompetente Rechtsberatung frühzeitig einzuholen, sobald Sie merken, dass die Versicherung versucht sich der Erfüllung ihrer berechtigten Ansprüche zu entziehen.
Am Besten kommen Sie noch vor Abgabe der Schadensmeldung zu uns. „Ein beliebter Fehler bei der Schadensmeldung von Schäden die durch Kinder verursacht wurden, ist, dass die Eltern wahrheitswidrig angeben, die Kinder keine Sekunde aus den Augen gelassen zu haben. Dies führt dazu, dass der Versicherer mangels Haftung der Eltern nicht zahlt.
Egal ob es sich nur um einen einfachen Unfallschaden handelt, bei dem Sie schnell und unkompliziert Ihre Rechte durchsetzen wollen, oder ob es um kompliziertere Fälle wie z.B. der Regulierung von Folgeschäden, Berufsunfähigkeit oder Schmerzensgeldansprüche geht, ist der Gang zum Anwalt bei ersten Anzeichen einer Verschleppung der Schadensregulierung zwingend geboten.
Lassen Sie sich nicht selbst auf eine in der Regel unfruchtbare schriftliche Auseinandersetzung mit der Versicherung ein, sondern nehmen Sie unsere Beratung in Anspruch
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Oliver Klümper