VERKEHRSSTRAFRECHT

Strafzettel BußgeldbescheidNeben den vielfältigen Tätigkeiten im allgemeinen Verkehrsrecht umfaßt das Tätigkeitsspektrum unserer Kanzlei im Verkehrsstrafrecht folgenden Bereiche:

  • Beratung und Vertretung in Bußgeld-/Ordnungswidrigkeitsverfahren
  • Beratung und Vertretung in Verkehrsstrafsachen
  • Vertretung im Zusammenhang mit dem Entzug oder der Wiederbeantragung der Fahrerlaubnis
  • Hilfestellung bei der Abkürzung von Sperrfristen für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis
  • Beratung bei der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis nach Drogen- oder Alkoholkonsum

Im Bußgeldverfahren beraten wir Sie über die Erfolgsaussicht einer Verteidigung, vertreten Sie gegenüber der Bußgeldbehörde bzw. dem Gericht und prüfen – ggfs. unter Hinzuziehung eines verkehrstechnischen Sachverständigen – ob die zugrunde liegenden Messverfahren korrekt angewendet wurden, bzw. die zur Messung angewendeten Geräte ordnungsgemäß geeicht waren.

Im Verkehrsstrafverfahren sollten Sie uns frühzeitig beauftragen. Wir entwerfen mit Ihnen eine geeignete Verteidigungsstrategie und vertreten Sie gegenüber der Staatsanwaltschaft oder in einem gerichtlichen Verfahren in der Hauptverhandlung. In vielen Fällen geht es darum eine Entziehung der Fahrerlaubnis oder ein Fahrverbot zu verhindern, bzw. zu verkürzen. Sollte es dennoch zu einer Verurteilung kommen unterstützen wir Sie bei der in vielen Fällen möglichen Verkürzung der Sperrfrist (z.B. nach dem Mainzer Modell).

Es ist schnell passiert. Zu schnell gefahren, oder ein Glas zuviel getrunken. Für die meisten von uns hat der Behalt der Fahrerlaubnis eine große, oftmals existenzielle Bedeutung. Wir beraten Sie in allen Fragen die Ihre Fahrerlaubnis betreffen. Ob nun im Zusammenhang mit der Verkehrssünderkartei in Flensburg, Auffälligkeiten während der Probezeit oder gesundheitlich bedingte Einschränkung der Fahrerlaubnis.

Gerade nach einem Unfall oder bei Problemen mit dem Führerschein ist schnelles Handeln wichtig.

Nach Entzug der Fahrerlaubnis auf Grund einer Fahrt unter  Drogen- oder Alkoholeinfluß müssen Sie sich in der Regel vor Wiedererteilung der Fahrerlaubnis einer MPU_Begutachtung  (ländläufig auch “Idiotentest” genannt) unterziehen. Wir beraten Sie hierzu, erläutern Ihnen mögliche Vorbereitungsmaßnahmen und den zeitlichen Ablauf.

TIPP: In jedem Fall empfehlen wir, soweit nicht schon vorhanden, den Abschluß einer Verkehrsrechtsschutz-Versicherung, ohne Selbstbeteiligung.

 

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Oliver Klümper

 

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