FAMILIENRECHT

 

Scheidung

 

Im Familienrecht vertreten wir Sie insbesondere in folgenden Angelegenheiten

  • Durchführung von Ehescheidungsverfahren,
  • Vermögensauseinandersetzungen und Zugewinnausgleich,
  • Regelung von Trennungs- und Ehescheidungsfolgen,
  • Abschluss von Eheverträgen (Ehe- und Auseinandersetzungsverträge) zur gütlichen Beilegung von Streitigkeiten
  •  Unterhalt für Kinder/Ehegatten/Eltern
  • Sorge- und Umgangsregelung Kinder

Dabei streben wir für Sie wirtschaftlich sinnvolle Lösungen an.

 

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