Das Wichtigste zuerst
Wenn Sie ein rechtliches Problem haben, von dem Sie glauben es nicht selbst lösen zu können, ist der Weg zu einem Rechtsanwalt die richtige Entscheidung. Besonders in Fällen bei denen kurze Fristen zu wahren sind, wie z.B. Bußgeldbescheide, Kündigungen, etc., empfiehlt es sich immer zunächst eine anwaltliche Beratung einzuholen.
Die Kosten
Die Kosten einer solchen anwaltlichen Beratung orientieren sich am Aufwand. In einfachen Fällen beginnt es mit € 90,00 zzgl. MwSt. und kann auf bis zu 250,00 Euro ansteigen. In besonders umfangreichen und schwierigen Fällen kann das Honorar auch mal darüber liegen. Wir werden Sie in jedem Fall über die möglichen Kosten vorab informieren. Wenn Sie über eine entsprechende Rechtsschutzversicherung verfügen, wird diese die Kosten in den meisten Fällen übernehmen. Um sicher zu gehen, dass diese auch die Kosten übernimmt, sollten Sie sich vorab von Ihrer Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage holen. Sollten Sie mit Ihrer Rechtsschutzversicherung eine Selbstbeteiligung vereinbart haben wird in gleicher Höhe eine Zahlung an uns fällig.
Sollten Sie wirtschaftlich nicht in der Lage sein die Kosten nicht aufbringen zu können, hilft Ihnen der Staat über einen Beratungshilfeschein. Diesen müssen Sie vorab beim für Sie zuständigen Amtsgericht beantragen. Beachten Sie bitte, dass auch in diesen Fällen ggfs. eine Selbstbeteiligung zu zahlen ist.
Der Ablauf
Sie vereinbaren zunächst einen Beratungstermin. Wir werden nur Termine annehmen, zu Rechtsfragen in denen wir über die erforderliche Expertise verfügen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass unsere Kanzlei nicht alle Rechtsgebiete abdecken kann. Wir werden in diesem Fall versuchen, Ihnen eine entsprechend qualifizierte Anwaltskanzlei zu empfehlen. Des Weiteren ist es bei der Terminvereinbarung schon erforderlich einige Daten von Ihnen abzufragen. Selbstverständlich werden diese Daten gemäß unserer Datenschutzerklärung streng vertraulich behandelt.
Wie es weiter geht
Sollte sich bei der Beratung herausstellen, dass ein unmittelbarer Handlungsbedarf in Ihrer Angelegenheit besteht, werden wir Sie über unsere Vorgehensweise und ein evtl. Kostenrisiko aufklären. Im Anschluß daran erfolgt die sogenannte Mandatierung. Sie erteilen uns eine Kanzleivollmacht um Sie anwaltlich zu vertreten. Wir leiten dann die ersten Schritte ein. Sie erhalten von jeder Korrespondenz (eingehend wie ausgehend) eine Abschrift.
Die Kosten richten sich ab diesem Zeitpunkt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Sofern Sie nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, die diese Kosten abdeckt, werden wir in der Regel von Ihnen einen Kostenvorschuss in angemessener Höhe fordern. Dieser ist vor Beginn unserer außergerichtlichen Tätigkeit zu entrichten.