STRAFRECHT

 Strafakte

 

Nehmen Sie strafrechtliche Ermittlungen und Anschuldigungen immer Ernst. Sie können einen entscheidenden Einfluß auf Ihren weiteren Lebensweg nehmen.

In Deutschland sind die häufigsten Delikte, die zu einer strafrechtlichen Verurteilung führen

  • Straßenverkehrsdelikte wie z.B. Gefährdung im Straßenverkehr oder Fahrerflucht
  • Delikte im Zusammenhang Geschäftsführerobliegenheiten
  • Unterschlagung und Diebstahl
  • Körperverletzung
  • Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz

Es gilt grundsätzlich zu beachten, keine Aussagen bei ermittelnden Behörden (wie z.B. Polizei, Staatsanwaltschaft oder dem Finanzamt) zu machen. Auch wenn das Delikt dem Betroffenen banal vorkommen mag, kann es dabei zu nicht mehr wiedergutzumachenden Fehlern kommen. Eine Aussage sollte grundsätzlich, wenn überhaupt, zu einem späteren Zeitpunkt durch einen Anwalt gemacht werden.

Bei vorgenannten Delikten beraten und vertreten wir Sie gerne.

Ansprechpartner: Oliver Klümper

 

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