….und Fußgängerüberwege auch!
Das OLG Nürnberg hat am 31.01.2018 (Az. 4 U 1386/17) in einem Fall zum Nutzen von Ampeln entschieden, dass die bei der Überquerung einer mehrspurigen Straße von einem herannahenden Fahrzeug angefahrene Fußgängerin, keine Anspruch auf Schadensersatz hatte, da Sie sich grob verkehrswidrig verhalten habe. In der Begründung ließ das OLG Nürnberg keinen Zweifel daran, dass die Fußgängerin den nur 15 Meter entfernten, durch eine Ampel gesicherten, Fußgängerüberweg hätte nehmen müssen. Der Autofahrer hätte auch nicht mit einer Vollbremsung reagieren müssen als die Frau die Fahrbahn betrat. Zwar hätte er bremsen müssen als die Frau weiter auf die Fahrbahn lief; da sei der Unfall aber selbst mit einer Vollbremsung nicht mehr vermeidbar gewesen, so die Richter.