Vorsicht bei Weiterleitung dienstlicher Emails

Die Homeoffice Falle

Viele arbeiten heute von einem Homeoffice oder halten es für notwendig auch von zu Hause aus Teile ihrer Arbeit zu erledigen. Vorsicht jedoch wenn dies auf  einem privaten Rechner oder Endgerät passiert und man sich die erforderlichen Unterlagen oder Daten oder Emails von seinem geschäftlichen Mail-Account auf seinen privaten Account weiterleitet.

Dies kann aus mehreren Gründen zu Problemen führen, wie im vergangenen Jahr eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin Brandenburg ( Urt. v. 16.5.2017 AZ. 7 Sa 38/17) zeigt. Die Weiterleitung betrieblicher Emails auf einen privaten Account kann eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen.

Die neue DSGVO macht es besonders teuer

Mit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden die datenschutzrechtlichen Aspekte bei der Weiterleitung von dienstlichen Emails an private E-Mail-Account noch relevanter, denn von Unternehmen werden dann sehr weitgehende Dokumentations- und Nachweispflichten verlangt. So muss z.B. jederzeit der Nachweis erbracht werden können, dass die eigene Datenverarbeitung zulässig ist.

Eine Weiterleitung von dienstlichen Emails auf einen privaten Account dürfte dann regelmäßig einen Verstoß gegen den Datenschutz für Unternehmen bedeuten. Die Geldbußen wurden durch die DSGVO drastisch erhöht. Sie betragen bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes.

Vorsicht bei personenbezogenen Daten!

Jede Weiterleitung von Emails unterliegt somit dem Datenschutz, wenn darin personenbezogene Daten enthalten sind. Das ist schon dann der Fall, wenn sich die Informationen auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen. Sollte es einmal betrieblich erforderlich sein, dass Arbeitnehmer zu Hause auf Ihrem privaten Endgerät Dokumente bearbeiten müssen. so können diese Dokumente allenfalls durch einen mit einer entsprechenden Verschlüsselung gesicherten mobilen Speicher (USB Stick) “transportiert” werden.

 

 
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