Versicherungsrecht

EuGH zu Hausbrand durch parkendes Auto

Wer parkt, verwendet sein Auto

Der europäische Gerichtshof hat dazu entschieden, dass das Parken eines Fahrzeugs in der Garage als “Verwendung” anzusehen ist.

Im vorliegenden Fall, war ein in einer Garage geparktes Fahrzeug nach einigen Stunden in Brand geraten und hatte ein Wohnhaus in Brand gesetzt.

Der Gebäudeversicherer hatte zunächst den Brandschaden am Haus reguliert, und forderte dann vom Haftpflichtversicherer des Autos Ersatz.

Die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs verweigerte die Regulierung, da sie den Standpunkt vertrat, dass ein Auto, wenn es geparkt sei, nicht verwendet wurde.

Der Fall musste in letzter Instanz vom EuGH entschieden werden. Dieser urteilte zu Gunsten der Gebäudeversicherung und erklärte, dass mit der Verwendung eines Fahrzeugs nicht nur Situationen im Straßenverkehr gemeint (Urteil in der Rechtssache C-100/18 vom 20. Juni 2019). Vielmehr sei “jede Verwendung eines Fahrzeugs umfasst, die dessen gewöhnlicher Funktion entspricht”, und dazu gehöre auch das Parken. Das Parken und die Standzeit des Fahrzeugs seien als “natürliche und notwendige Phasen anzusehen, die einen wesentlichen Bestandteil der Verwendung des Fahrzeugs als Beförderungsmittel darstellen.”   Das Parken eines Fahrzeugs bedeute, “dass dieses bis zur nächsten Fahrt, mitunter über einen längeren Zeitraum, stillsteht”.

Dies führt dazu, dass grundsätzlich die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs für den Schaden haften muss.

 
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